Neuerungen bei nicht vollzähligem Antreten

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In dieser Saison gibt es zwei wichtige Neuerungen in Bezug auf nicht vollzähliges Antreten in den Kreis-Staffeln der Senioren. Erstens muss nicht vollzähliges Antreten laut SpO des SHBV jetzt rechtzeitig vorab der Staffelleitung und der gegnerischen Mannschaft bekannt gegeben werden. Zweitens fallen dabei auf Kreisebene unter gewissen Umständen weniger Spiele aus als in der SpO vorgeschrieben.

Der Spielordnung wurden die folgenden Paragraphen 28.6 und 28.7 hinzugefügt:

Eine Mannschaft, die nicht vollzählig antreten kann, muss spätestens 6 Std. vor Spielbeginn die gegnerische Mannschaft persönlich und den Staffelleiter schriftlich über die ausfallenden Spiele informieren. In durch Abwesenheit ausfallenden Spielen muss die gegnerische Mannschaft spielberechtigte und spielfähige Spieler im Spielbericht eintragen. Diese müssen nicht spielbereit und nicht anwesend sein. Die Spiele werden für sie mit 21:0/21:0 gewertet.

Bei einem nicht vollzähligen Antreten nach § 28.5 wird ein Ordnungsgeld gemäß Anlage I zur SHBV RO erhoben. Dieses wird nicht erhoben, wenn die Mannschaft das nicht vollzählige Antreten nach § 28.6 rechtzeitig gemeldet hat oder höhere Gewalt dies verursacht hat. Die Erhebung des Ordnungsgeldes ist dem betroffenen Verein (Spartenleitung) spätestens 2 Wochen nach Festsetzung der Wertung schriftlich mitzuteilen.

Außerdem hat der Verbandstag des KBV Kiel beschlossen, die folgende Sonderregelung zu testen:

Jede Mannschaft darf zweimal in der Saison nach Voranmeldung bei der gegnerischen Mannschaft und bei der Staffelleitung für eine Spielerin bzw. einen Spieler den §18.6 der Spielordnung außer Kraft setzen. Sie darf dann mit einer Dame bzw. drei Herren spielen, wobei dann der nicht im Doppel eingesetzte Herr bzw. die eine Dame Einzel und Mixed spielen dürfen. Der §18.6 der Spielordnung darf auch in einem Spiel zweimal außer Kraft gesetzt werden, dann jedoch in keinen anderen Spielen. Wird der §18.6 der Spielordnung in unterschiedlichen Spielen jeweils einmal außer Kraft gesetzt, so darf das nicht in Spielen gegen den selben Gegner geschehen.